Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. GELTUNG

1.1. Margot Jucewicz Organisationsentwicklung und Beratung – im Folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragsgegenübers werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin bzw. der Auftrag der Auftraggeberin, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt die Auftraggeberin einen Auftrag, so ist sie an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Auftragnehmerin gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Auftragnehmerin zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Auftragnehmerin zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

2.3. Gekaufte Packages müssen – um die Zielerreichung zu gewährleisten – von der Auftraggeberin innerhalb von drei bis sechs Monaten ab Kaufdatum konsumiert werden, ansonsten verfallen sie. Nach sechs Monaten ohne Inanspruchnahme der Leistung verliert der Kauf seine Gültigkeit.

    LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER AUFTRAGGEBERIN

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag der Auftraggeberin bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Auftraggeberin trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Auftragnehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

  1. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

4.1. Die Auftragnehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der Auftraggeberin, in jedem Fall aber auf Rechnung der Auftraggeberin.

4.3. Die Auftragnehmerin wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

  1. TERMINE

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftragnehmerin bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt die Auftraggeberin allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihr gesetzlich zustehenden Rechte, wenn sie der Auftragnehmerin eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Auftragnehmerin.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann die Auftraggeberin vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen seitens der Auftraggeberin – entbinden die Auftragnehmerin jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn die Auftraggeberin mit ihren zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

5.4. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können bis 48 Stunden (Werktags ausgenommen Samstag/Sonntag) vor dem Termin kostenfrei per SMS oder per E-Mail abgesagt werden. Bei kurzfristigen Stornierungen (weniger als 24 Stunden) wird die Beratung/Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt. Verpasste Sessions und Termine, die zu kurzfristig storniert werden, gelten als verfallen und werden nicht nachgeholt. Sollten Termine von der Auftragnehmerin aufgrund unvorhersehbarer Umstände abgesagt werden müssen und wird kein akzeptabler Ersatztermin gefunden, wird der ausstehende Betrag rückerstattet.

  1. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Die Auftragnehmerin ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

– die Ausführung der Leistung aus Gründen seitens der Auftraggeberin unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.

– berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der Auftraggeberin bestehen und diese auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet.

  1. HONORAR

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Auftragnehmerin für jede einzelne Leistung im Voraus.

7.2. Alle Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Auftragnehmerin erwachsenden Barauslagen z. B. für Botendienste, Versandkosten oder Reisen, sind von der Auftraggeberin zu ersetzen.

  1. ZAHLUNG

8.1. Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind vor Erbringung der Leistung ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart.

8.2. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges der Auftraggeberin kann die Auftragnehmerin sämtliche, im Rahmen anderer mit der Auftraggeberin abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4. Die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung der Auftraggeberin wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht der Auftraggeberin wird ausgeschlossen.

8.5. Die Leistungen der Auftragnehmerin werden direkt über den Zahlungsvorgang über ihre Website abgewickelt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, der Auftraggeberin Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Die Auftraggeberin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

9.1. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeberin der Auftragnehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Auftragnehmerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

9.2. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind von der Auftraggeberin zu beweisen.

9.3. Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin beruhen.

9.4. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

9.5. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

  1. ANZUWENDENDES RECHT

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  1. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND

11.1. Erfüllungsort ist Wien.

11.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Auftragnehmerin örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

 

Wien, Dezember 2023